Nicht jede Zeile ist freiwillig
Pflichtangaben auf der Packung
Auf einer Packung stehen zwei Sorten Text nebeneinander: Zeilen, die der Anbieter selbst gewählt hat, und Zeilen, die dort stehen müssen. Diese Seite geht die vorgeschriebenen Angaben der Reihe nach durch, damit du festhalten kannst, welche du auf deiner Packung findest und welche nicht.
Gewählt oder vorgeschrieben
Vom Anbieter gewählt
Produktname, Bildsprache und zusätzliche Texte liegen im Ermessen des Anbieters. Sie können sich ändern, ohne dass eine vorgeschriebene Angabe davon berührt wird.
Auf der Packung verlangt
Andere Angaben muss jede Packung führen, unabhängig von Marke und Aufmachung. Dass sie da sind, ist eine Pflicht des Anbieters und keine Aussage über das einzelne Produkt.
Was die Packung führen muss
§ 4 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung lässt das gewerbsmäßige Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels nur zu, wenn die Verpackung zusätzlich zu den allgemeinen Lebensmittelangaben die kennzeichnenden Nährstoffe oder sonstigen Stoffe, die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen, den Warnhinweis, diese Menge nicht zu überschreiten, den Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden sollten, und den Hinweis auf Lagerung außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern trägt. [5]
Die Vorschrift betrifft die Packung, nicht deinen Einzelfall. Sie legt fest, welche Angaben vorhanden sein müssen, und sagt nichts darüber, ob ein bestimmtes Mittel wirkt, sicher ist oder zu dir passt. Für dich ist sie deshalb eine Suchliste und keine Bewertung.
Die Suchliste für deine Packung
- Such den Stoff, der das Produkt kennzeichnet, und schreib die Zeile vollständig ab.
- Such die Angabe, auf welche tägliche Portion sich die Werte auf der Packung beziehen.
- Such den Warnsatz zur täglichen Verzehrsmenge und lies ihn Wort für Wort.
- Such den Hinweis, dass ein Nahrungsergänzungsmittel eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung nicht ersetzt.
- Such den Hinweis zur Lagerung außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern und stell die Dose danach ab.
- Notier zu jeder Zeile, ob du sie gefunden hast, und halte offene Punkte getrennt von deiner eigenen Notiz.
Vorhanden heißt nicht geprüft
Das BVL hält fest, dass vor dem ersten Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels keine Prüfung oder Genehmigung durch eine Behörde stattfindet. [3]
„Vor dem ersten Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln findet keine Prüfung oder Genehmigung durch eine Behörde statt.“
Beides gilt nebeneinander: Die Angaben gehören auf die Packung, und trotzdem sieht vorher niemand nach, ob sie dort stehen. Dass du sie findest, ist deshalb kein Prüfsiegel. Es gibt dir aber eine genaue Frage an die Hand, wenn eine Zeile fehlt.
Wo die einzelnen Zeilen auf der Packung sitzen, zeigt Kreatin-Etikett lesen. Steht ein Satz nicht auf der Packung, sondern daneben in einer Anzeige, ist Werbesatz und Packungsangabe trennen zuständig. Den amtlichen Wortlaut selbst findest du auf Was diese Seite belegen kann.
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- Kreatin-Etikett lesenDie fünf Fundstellen der Reihe nach durchgehen.
- Dose, Deckel, StandortDen Hinweis zur Lagerung in einen Handgriff übersetzen.
- Was diese Seite belegen kannDen amtlichen Kennzeichnungstext im Original nachlesen.
- Dein TagesankerDen abgeschriebenen Wortlaut in die lokale Karte übernehmen.